Kommunalsteuer

3 % der Lohnsumme  

Seit 2010 wird auf Antrag der Arbeitgeber eine Lehrlingsförderung gewährt. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung ist die Kommunalsteuer, die für den Lehrling/die Lehrlinge an die Gemeinde Mils bei Imst abgeführt wird.

Lehrlingsförderung Ansuchen (387 KB) - .PDF